Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
in der letzten Gemeinderatssitzung vom 14. Juni 2018 stimmte der Rat der Übernahme
der Wattenheimer Vereinsförderung durch die Ortsgemeinde für das Jahr 2018 zu. Die
Förderung erfolgt derart, dass ein Sockelbetrag i.H.v. 255 Euro zuzüglich 10 Euro je
jugendlichem Mitglied an den antragstellenden Verein ausgezahlt wird. Als jugendlich
zählen Personen bis einschließlich dem 17. Lebensjahr. Jugendliche, die in mehreren
Abteilungen eines Wattenheimer Vereins aktiv sind, werden nur einfach gezählt.
Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Nachtragshaushalt eingestellt (höchstens
jedoch 5.000 Euro). Reichen die eingeplanten Mittel in Höhe von 5.000 Euro nicht aus,
werden diese, abzüglich der Sockelbeträge, auf die gemeldeten Jugendlichen verteilt.
Gefördert wird nur auf schriftlichen Antrag der Vereine. Dem Antrag müssen die Namen
der Jugendlichen beigefügt werden. Schriftliche Anträge können bis zum 15. August 2018
(Ausschlussfrist) beim Ortsbürgermeister eingereicht werden. Danach erfolgt die Prüfung
und ggf. die Auszahlung auf das Konto des antragstellenden Vereines.
Ich wünsche allen eine schöne Sommerzeit,
Ihr Ortsbürgermeister
Andreas Werle